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(only available in German - please bear in mind your local laser safety terms of your country!)

 

Richtlinien / Informationen:

 

 

BGV B2: Laserstrahlung

 

BGI 5007: Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke

 

BGI 832: Betrieb von Lasereinrichtungen

 

Laserschutz Informationen (Schweiz)

 

 

 

Laserschutzbeauftragter:


Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B 2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, z.B. bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von
Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

 

- English -

 

Laserworld offers laser safety training in the headoffice of LOG.ON GmbH in Zimmern o. R. every last Friday of the month.


Next date is Friday, 29/08/2008, 10 a.m. It costs 149,- Euro incl. 19% VAT. 


After your succesful participation, you receive a certificate!


 

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